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Excel und „die Arbeitstage“ – Teil 2

Wieviele Tage arbeitet der Mensch oder das Geld?

Da das Arbeitsleben von Arbeitstagen geprägt ist und es auch in Excel entsprechend viele Methoden gibt, damit zu rechnen, hier der zweite Teil meines Blogs zum diesem Thema.

NETTOARBEITSTAGE – Anzahl der Arbeitstage

Wenn Sie mit der Funktion ARBEITSTAG (Blog Excel und „die Arbeitstage“ – Teil 1) ermitteln können, an welchem Tag Sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen absolviert haben (ausgehend von einem Ausgangsdatum), so bietet Ihnen die Funktion NETTOARBEITSTAGE die Möglichkeit, die Anzahl der Arbeitstage zu errechnen, die zwischen zwei Daten liegen.

Und im Unterschied zur Funktion TAGE liegt hier der Fokus auf den Arbeitstagen.

Die Argumente für diese Funktion:

  • Ausgangsdatum: ist das Datum, mit dem die Berechnung beginnt. Für die Eingabe der Datumswerte gilt, daß sie als Text (mit Anführungsstrichen – Bsp. 1) einzugeben sind oder als Bezug (Bsp. 2).
  • Enddatum: ist das Datum, mit dem die Berechnung endet.
  • Freie_Tage: sind die Tage, die aus der Berechnung herausfallen sollen.

Im Bsp. 3 wird wieder der 06.01. (Heilig-Drei-König) als Feiertag gekennzeichnet. Dadurch verringert sich natürlich die Anzahl der Arbeitstage auf 9. Analog zur Funktion ARBEITSTAG können Sie natürlich auch hier das Argument „Freie_Tage“ mit einem Bereich befüllen und so mehrere Tage zu Feiertagen erklären.

Im Bsp. 4 finden Sie eine weitere Methode, wie Sie der Funktion ein Datum liefern können: nämlich mit Hilfe der Funktion DATUM (siehe Blog Excel und „Rechnen mit Datum“).

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NETTOARBEITSTAGE.INTL – auch Anzahl der Arbeitstage

Auch der Funktion NETTOARBEITSTAGE.INTL können Sie vier Argumente liefern. Die ersten beiden müssen Sie befüllen, das dritte und vierte können Sie befüllen (optional, Bsp. 1 und 2 unten):

  • Ausgangsdatum: wie oben.
  • Enddatum: wie oben.
  • Wochenende: hier können Sie eine „Wochenendnummer“ oder eine „Zeichenfolge“ eingeben.
  • Freie_Tage: wie oben.

Wie bereits bei der Funktion ARBEITSTAG.INTL können Sie hier mit dem dritten Argument eine Wochenendnummer wählen und so bestimmen, welche Kombination aus zwei Wochentagen oder welcher einzelne Wochentag als freies „Wochenende“ aufzufassen ist. Diese so bestimmten Tage werden dann natürlich nicht als Arbeitstage mitgezählt.

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Im Bsp. 3 sagt die Wochenendnummer 3 aus, daß Montage (02.01. und 09.01.) und Dienstage (03.01. und 10.01.) nicht als Arbeitstage gewertet werden.

Hier nochmal zu Wiederholung die Beschreibung zu den Zeichenfolgen, die als drittes Argument für diese Funktion dienen können:

  • Die Zeichenfolge besteht aus sieben Zeichen
  • Ein Zeichen kann entweder eine 0 oder eine 1 sein
  • Das erste Zeichen der Zeichenfolge steht für den Montag, das zweite für den Dienstag usw.
  • Eine 0 symbolisiert einen Arbeitstag, eine 1 einen arbeitsfreien Tag.

Im Bsp. 4 habe ich eine Zeichenfolge gewählt, die den Arbeitnehmer nur am Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten läßt.

Und auch in dieser Funktion kann – unabhängig von den als Wochenendtagen festgelegten Wochentagen – wieder eine Liste von Feiertagen bestimmt werden (Bsp. 5).

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TAGE360 – jetzt arbeitet das Geld…

Wenn das Geld „arbeitet“ geht es um Zinsberechnungen: dafür gibt es in Excel eine Reihe von eigenen Funktionen, die ich später zeigen werde. Im vorliegenden Fall geht es lediglich um die Tage, die zwischen zwei Daten liegen. Um die Berechnungen zu vereinfachen, wird davon ausgegangen, daß jeder Monat eines Jahre 30 Tage hat und somit das ganze Jahr nur 360 Tage.

Die Argumente dieser Funktion:

  • Ausgangsdatum: wie oben.
  • Enddatum: wie oben.
  • Methode: Hier handelt es sich um einen sog. Wahrheitswert. Das bedeutet, daß Sie hier nur die Werte „WAHR“ oder „FALSCH“ eintragen können. Und es ist optional, muß also nicht explizit angegeben werden. Wenn Sie also das Argument leer lassen oder „FALSCH“ eintragen, wendet die Funktion die US-Methode (NASD) an. Bei „WAHR“ die Europäische Methode.

Das bedarf natürlich noch einer genaueren Erklärung, was hinter diesen Methoden steckt:

  • US-Methode (NASD): Ist das Ausgangsdatum der letzte Tag eines Monats, wird dieses Datum zum 30. Tag desselben Monats (Bsp. 1a). Ist das Enddatum der letzte Tag eines Monats und das Ausgangsdatum ein Datum vor dem 30. Tag eines Monats, wird das Enddatum zum 1. Tag des darauffolgenden Monats (Bsp. 2a). In allen anderen Fällen wird das Enddatum zum 30. Tag desselben Monats.
  • Europäische Methode: Jedes Ausgangs- und Enddatum, das auf den 31. Tag eines Monats fällt, wird zum 30. Tag desselben Monats (Bsp. 1b bis 4b)

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